Allgemeine Geschäftsbedingungen
ANGEPASSTE STORNIERUNGSBEDINGUNGEN WÄHREND COVID-19
Für alle ab dem 1. August 2020 gebuchten Reisen können Sie den von uns im Falle einer Stornierung aufgrund von Reisebeschränkungen im Zielland (in der Regel der Schweiz) gezahlten Reisebetrag geltend machen.
- Wenn in dem Land, in dem Sie leben, eine negative Reisehinweis- oder Quarantäneanforderung besteht, wird die Behandlung besprochen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie unverbindlich eine neue Reservierung vornehmen oder Geld für eine zukünftige Reise hinterlassen können. In einigen Fällen können wir auch Geld zurückerstatten (zum Beispiel, wenn die gesamte Reise nicht gehen kann, weil niemand kommen kann).
- Für Reisen Dritter Anbieter (z. B. Ski- und Segeltörns in der Arktis und Expeditionen außerhalb der Alpen) gelten die Stornierungsbedingungen dieser Dritten.
- Für private Vereinbarungen, die aufgrund von Reise- oder Quarantänebeschränkungen, die von der Regierung des Landes Ihres Reiseziels auferlegt wurden, storniert werden und die nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können, können wir bereits gemachte Organisationsgebühren erheben.
- Für alle anderen versicherbaren Stornierungen im Zusammenhang mit Corona (z. B. weil ein Teilnehmer den Gesundheitscheck nicht einhalten kann) gelten die üblichen Stornierungsbedingungen.
BUCHUNG
* Füllen Sie das Reservierungsformular über unsere Website aus (füllen Sie eine Seite pro Person aus und senden Sie sie ab)
* Nach Erhalt Ihres ausgefüllten Formulars und einer Bestätigung von Edward Bekker Ski & Mountaineering senden wir Ihnen eine Bestätigung und Rechnung für die (Anzahlung) (mindestens 30% des Reisebetrags - für einige gelten angepasste Zahlungsbedingungen Sendungen). Sobald die Anzahlung unserem Konto gutgeschrieben wurde (innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung), ist Ihre Reservierung endgültig. Im Falle einer verspäteten Zahlung oder Anzahlung behält sich Edward Bekker Ski & Alpinisme das Recht vor, den für Sie reservierten Platz an andere interessierte Personen zu verkaufen. Wenn die Reservierung (teilweise) für andere Teilnehmer vorgenommen wird, ist die unterzeichnende Person für die Erfüllung der Verpflichtungen aller von ihm gebuchten Teilnehmer verantwortlich.
ZAHLUNGEN
Die Zahlung erfolgt in zwei Teilen:
Vorauszahlung
a) bei Reisen in Europa 300 € / CHF 350, - pp oder 30% des Reisebetrags p.p.
b) Für Reisen wie Ski- und Segelreisen sowie Reisen / Expeditionen ausserhalb Westeuropas können angepasste Anzahlungsbedingungen gelten.
Weitere Bezahlungen
a) Bei Reisen in Europa muss der Restbetrag spätestens 8 Wochen vor dem Abreisetag auf unserem Bankkonto gutgeschrieben werden.
b) Für Flugreisen, Reisen ausserhalb Westeuropas können angepasste Zahlungs- und Stornierungsvereinbarungen gelten (angegeben in speziellen Reiseinformationen).
Nach Erhalt des Registrierungsformulars erhalten Sie von uns per E-Mail eine Rechnung / Bestätigung über die Anzahlung sowie die endgültige Zahlung und die Zahlungsinformationen. Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen, berechnen wir Ihnen zusätzlich 4,5% des Gesamtbetrags. Die elektronische Rechnung wird per E-Mail über Paypal verschickt und in Schweizer Franken (CHF) zum offiziellen monatlichen Wechselkurs der Schweizer Regierung erstellt. Diese Option kann vorteilhaft sein, wenn Sie beispielsweise eine Stornoversicherung (siehe unten unter Versicherung) bei Ihrem Kreditkartenunternehmen abgeschlossen haben.
Die Registrierung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Wenn der Kurs oder die Tour bereits voll ist, werden Sie benachrichtigt.
Wenn die Gruppe voll ist und die Zahlung vollständig eingegangen ist, erhalten Sie die anderen Reisedokumente (Treffpunkt, Teilnehmerliste, möglicherweise einen Skipass-Gutschein usw.).
Bei unvollständiger Zahlung des Reisebetrags bei Abreise behält sich Edward Bekker Ski & Alpinisme das Recht vor, den Teilnehmer abzulehnen!
ACCOUNT BESTÄTIGUNG
Nach Erhalt des Registrierungsformulars erhalten Sie eine Rechnung / Bestätigung mit folgenden Angaben:
Reisebetrag
Ergänzungen (z. B. für Skipass, Skiverleih, Kosten für Freisprechpass für Skipass, Einzelzimmer, Kreditkartenzuschlag, Flughafensteuer, Treibstoff und Sicherheitszuschlag an Flughäfen).
Restzahlung
jede Reduzierung
STORNIERUNG DURCH DEN TEILNEHMER
Eine Stornierung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen. Das Datum, an dem Edward Bekker Ski & Mountaineering das Stornierungsschreiben erhält, ist das Stornierungsdatum. Im Falle einer Stornierung haftet der Teilnehmer für folgende Beträge:
Bis zu 56 Tage vor dem Abreisetag: die Anzahlung.
Ab dem 56. Tag (inkl.) Bis zum 28. Tag vor dem Abreisetag werden Ihnen 60% des Reisebetrags berechnet.
Vom 28. Tag (inkl.) bis zum 14. Tag vor dem Abreisetag werden 85% des Reisebetrags berechnet.
Ab dem 14. Tag (inkl.) vor dem Tag der Abfahrt der Rennstrecke / des Kurses schulden Sie 100% des Reisebetrags.
In jedem Fall bleiben die volle Prämie für die Stornoversicherung und die Reservierungskosten fällig. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Touren, die von Dritten organisiert werden. Für Expeditionen und Langstreckenreisen gelten gesonderte Bedingungen.
Wenn ein Teilnehmer von sich aus seine Reise vorzeitig beendet oder nicht an einem Teil der Reise teilnehmen möchte, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Gesamtbetrags der Reise oder eines Teils davon. Alle eventuelle zusätzlichen Kosten trägt der Teilnehmer.
VERSICHERUNG
Reiserücktritt/Annulierungsversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Stornoversicherung abzuschließssen. Bei der Allianz Suisse können wir auch eine Reise- und Stornoversicherung für Sie abschliessen.
Was tun bei unvorhergesehener Stornierung /Annulation?
Wenn Sie eine gebuchte Reise stornieren müssen, müssen Sie dies unserem Reservierungsbüro in der Schweiz schriftlich mitteilen. Sie erhalten dann eine Stornierungsrechnung.
Obligatorische Reiseversicherung, z. B. für Suche und Rettung
Die Teilnehmer müssen eine Versicherung abschliessen, die die spezifischen Unfallrisiken im Bergsport abseits der ausgetretenen Pfade und / oder beim Skifahren abseits der Piste (Suche, Rettung usw.) abdeckt. In der Schweiz ist in der Regel eine Rettungskarte der REGA oder Air Glaciers ausreichend. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft. Um ausserhalb Europas zu reisen, müssen Sie eine Reiseversicherung mit weltweiter Deckung abschließen!
Diese Verpflichtungen, die wir als Reiseveranstalter auferlegen, dienen nur dem Schutz des Teilnehmers (aufgrund der allgemein hohen Such-, Transport- und Rettungskosten in Berggebieten). Beachten Sie auch, dass die Krankheitskosten im Ausland durch eine ergänzende Krankenversicherung gedeckt sind. Wenn nicht, wählen Sie eine Versicherung mit Krankenversicherung.
Bei einer kontinuierlichen Reiseversicherung und beispielsweise einer Kreditkartenreiseversicherung empfehlen wir Ihnen, sorgfältig zu prüfen, ob das "Hochgebirgsrisiko" und beispielsweise die Risiken des Off-Piste-Skifahrens / Snowboardens in diesen Bedingungen ausreichend abgedeckt sind. Punkte.
Diese Reiseversicherungen ersetzen jedoch nicht die Stornoversicherung.
ÄNDERUNGEN NACH DER BUCHUNG
Wenn Sie Ihre bestehende Reservierung ändern möchten, berechnen wir mindestens € 35 oder CHF 40, -. Änderungen, die innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt angefordert werden, können (je nach Reise) zu höheren Kosten führen. Änderungen aufgrund staatlicher Reisebeschränkungen sind kostenlos.
PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN
Alle Programme und Preise sind freibleibend. Unsere Preise werden auf der Grundlage der offiziellen Wechselkurse berechnet. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, einen Kurs, eine Tour oder ein Trekking abzusagen oder Änderungen an der Reiseroute und vorzunehmen / oder das Programm, falls erforderlich. Es gibt ihrer Meinung nach triftige Gründe. Preisänderungen gegenüber den angegebenen Beträgen sind in folgenden Fällen möglich:
- wesentliche Änderungen des Wechselkurses (> 3% gegenüber dem Zeitpunkt der Buchung / des Angebots)
- grössere Preisänderungen in dem Land, in dem die Tour stattfindet
- Programmänderungen, beispielsweise wetterbedingt
- unzureichende Teilnehmer
Die Teilnehmer werden so weit wie möglich rechtzeitig informiert.
UNZUREICHENDE TEILNEHMERANZAHL
Alle Aktivitäten basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die im Reiseprogramm angegeben ist. Wenn die Mindestanzahl nicht erreicht wird, werden wir Sie kontaktieren. Wir behalten uns das Recht vor, das Programm abzusagen, wenn die Teilnehmerzahl zu gering ist. Sie werden so schnell wie möglich benachrichtigt und wir erstatten den gezahlten Betrag sofort zurück. Der Reiseveranstalter lehnt jede Verantwortung für bereits den Teilnehmern entstandene Kosten wie Versicherungsprämien, Impf- und Visakosten, Zug-, Bus- und / oder Flugtickets, Kauf von Kleidung ab und Dokumentation, falls eine Reise nicht stattfinden kann.
FORCE MAJEURE
Wenn außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt, Pandemie, Krieg, Terrorismus, Streik oder Transportschwierigkeiten unsere organisatorische und operative Funktion beeinträchtigen, können Reservierungen ohne Entschädigung storniert werden.
UMFASSENDE REISEINFORMATIONEN
Sie erhalten spezifische Informationen über das Programm, für das Sie sich angemeldet haben (z. B. detailliertes Reiseprogramm, Teilnehmerlisten, Treffpunkt, Abfahrtszeiten und -orte, Adressen der Verweildauer, erforderliche Ausrüstung usw.). ) spätestens ca. 10 Tage vor Abflug, sofern der gesamte Reisebetrag bezahlt wurde.
UNTERKUNFT
Normalerweise schlafen Sie in Kabinen in kleinen Räumen (sogenannten Schlafsälen) oder in Hotels in Doppel- oder Mehrfachzimmern. Wenn Sie sich selbst registrieren, werden wir versuchen, Sie mit einer Person des gleichen Geschlechts zu verbinden. Dies ist jedoch aufgrund der Verteilung der Männer / Frauen in der Gruppe und der geringen Größe der Gruppe nicht immer möglich. Wenn es nicht möglich ist, ein Zimmer mit einem anderen Teilnehmer zu teilen oder wenn Sie ein Einzelzimmer wünschen, wird Ihnen ein Zuschlag berechnet.
WARNUNG: ERHÖHTES RISIKO IN BERGEN
Im Bergsport besteht ein erhöhtes Risiko (Stürze, Lawinen, Kies, Stürze in eine Gletscherspalte, Höhenkrankheit, Erfrierungen usw.) von Verletzungen und Unfällen, die trotz der vorbeugenden und kompetenten Maßnahmen unserer Bergführer können nicht vollständig reduziert und ausgeschlossen werden. Das verbleibende alpine Risiko liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Ein qualifizierter Bergführer ist auch nicht unfehlbar. Im Hochgebirge kann er mit Situationen konfrontiert werden, die nicht vollständig beherrschbar sind. Ihre Aufgabe ist es, die Risiken zu minimieren. Edward Bekker Ski & Mountaineering bemüht sich, die Wanderungen sicher und verantwortungsbewusst durchzuführen. Wenn Sie für von unserer Organisation organisierte Reisen buchen, sind Sie sich der Gefahren und erhöhten Risiken des Bergsteigens bewusst und akzeptieren diese. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Rettung und medizinische Hilfe in Bergen und abgelegenen Gebieten begrenzt sein kann und selbst kleinere Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Vor diesem Hintergrund wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie für ihr eigenes Verhalten verantwortlich sind und sich angemessen auf die Reise vorbereiten.
PROGRAMMAUSFÜHRUNG
Es ist zu jeder Zeit der Berg- und Skiführer, der entscheidet!
Die Sicherheit der Route kann stark von den Wetterbedingungen (mit der Gefahr von Steinschlag, Lawinen usw.) beeinflusst werden, die den Führer dazu zwingen, von der ursprünglich im Interesse der Gruppe geplanten Route abzuweichen. Die Berg- und Skiführer behalten sich ausserdem das Recht vor, Teilnehmer / Gästen von der (weiteren) Teilnahme auszuschliessen, wenn ihrer Meinung nach geistige oder körperliche Probleme derart auftreten, dass die Tour oder der Kurs ihrer Meinung nach schwieriger oder verhindert (oder bedroht zu werden). Dies gilt auch bei Fehlverhalten oder Nichteinhaltung der Hygieneanforderungen (z. B. als Träger einer Infektionskrankheit). Alle daraus resultierenden Konsequenzen und Kosten liegen in der Verantwortung der Ausgeschlossenen. Der Gast hat keinen Anspruch auf Erstattung der Reisesumme oder eines Teils davon.
VERANTWORTUNG
Edward Bekker Ski & Mountaineering im Allgemeinen kann nicht für Schäden, Diebstahl, Verlust, Verletzung oder Unfall von Teilnehmern / Stars verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus wird keine Haftung für Schäden übernommen, die den Teilnehmern / Stars durch die Nutzung von Unterkünften entstehen, die von unserer Organisation zur Verfügung gestellt werden (Hotels, Kabinen), einschliesslich Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Hotels, Kabinen, Aufzüge, Hubschrauber und Skiausrüstung usw. andere Ursachen. Der Teilnehmer ist verantwortlich für den Diebstahl oder Verlust von Ausrüstung, die von Edward Bekker Ski & Mountaineering zur Verfügung gestellt oder gemietet wird.
PRIVATE UND MASSGESCHNEIDERTE REISE
Möchten Sie, dass wir eine geeignete Reise für eine private Gruppe organisieren? Oder eine Reise, die in unserem Programm erwähnt wird, aber zu einem anderen Datum? Wir können einen Vorschlag und eine Preisschätzung machen; Dies kann Kosten verursachen. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen, wird dieser Betrag bei der tatsächlichen Reservierung von der endgültigen Rechnung abgezogen. Für private Arrangements gelten übrigens zusätzliche Reisebedingungen.
Zusätzliche Reisebedingungen für private Arrangements
* Nach der Genehmigung müssen Sie die Registrierungsformulare senden. Sobald wir die ordnungsgemäss ausgefüllten Formulare erhalten haben, ist die Reservierung endgültig.
* Die Anzahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldeformulare auf unserem Konto gutgeschrieben werden, da sonst die Optionen für Unterkunft und Reiseführerbuchung verfallen. Die Kaution für private Arrangements beträgt mindestens 30% des Gesamtbetrags der Reise.
* Die Teilnehmerzahl bestimmt den angebotenen Preis. Die maximale Teilnehmerzahl hängt von der Reise ab. Wenn später mehr Personen auf einer Reise sind, erhalten Sie ein neues Angebot. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass nach der Buchung weniger Personen an der Reise teilnehmen, bleibt der volle Betrag der Reise fällig!
* Bei der Registrierung der Gruppe durch eine Kontaktperson muss die Gruppe die Buchungsgebühr nur einmal bezahlen. In diesem Fall ist diese Kontaktperson dafür verantwortlich, Zahlungen und vollständige Kontaktdaten der Teilnehmer rechtzeitig zu senden.
* Zusätzlich gelten die oben genannten "Allgemeinen Reisebedingungen".
VERPFLICHTUNGSBEDINGUNGEN DES PRIVATFÜHRERS
Im Falle einer privaten Führung (daher nur den Führer ohne zusätzliche Dienstleistungen wie Übernachtungen, Transport usw. mieten) gelten die folgenden Bedingungen
Nach Vereinbarung der Termine für die Einstellung des Berg- und Skiführers und der Bestätigung durch Edward Bekker Ski & Mountaineering ist die Reservierung endgültig.
Bei schlechtem Wetter, schlechten Schneebedingungen oder hohem Lawinenrisiko kann der Berg- und Skiführer die Tour absagen. In diesem Fall wird die Bezahlung zurückerstattet. Wenn jedoch eine geeignete Alternative verfügbar ist, wird diese Alternative ausgewählt. Eine kostenlose Stornierung kann daher nur auf Initiative des Reiseleiters erfolgen!
Zahlung: 50% bei Buchung, die restlichen 50% spätestens 7 Tage vor Abflug / vereinbarter Termin. Bei Stornierung spätestens 8 Tage vor Reiseantritt wird eine Stornogebühr von 50% der vereinbarten Führungsgebühr fällig. Bei Stornierung 7 Tage vor dem vereinbarten Termin sind 100% der Gebühren des Reiseleiters fällig.
Alle Kosten für Skiliften gehen zu Lasten des Gastes / Kunden. Bei mehrtägigen Touren muss der Gast / Kunde die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Reiseleiters tragen.
GERICHTSSTAND
Edward Bekker Ski & Alpinisme Schweiz Sàrl hat seinen Hauptsitz im Wallis, Schweiz. Wir sind bei der Handelskammer des unteren Wallis unter der Nummer CHE-112-723.100 registriert
Alle Streitigkeiten, unabhängig von der Nationalität oder dem Wohnort des Teilnehmers und dem Ort des Vorfalls, werden ausschließlich nach schweizerischem Recht beigelegt. Gerichtsstand ist Martigny-St-Maurice, Schweiz.
© 05/2020, Edward Bekker Ski & Alpinismus Schweiz Sàrl
CH-1925 Finhaut, Schweiz
Contact
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