Meine Reise während COVID-19

Wir leben nun seit fast zwei Jahren mit dem neuen Corona-Virus. Was bedeutet das für Ihren Urlaub bei Bekker Mountain Travel? Hier können Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen lesen.

Update 16. Februari 2022

Zwei Jahre nach Beginn der Pandemie scheint nun das Ende des langen, dunklen Tunnels in Sicht zu sein. Heute hat die Schweizer Regierung angekündigt, ab morgen, 17. Februar 2022, auf fast alle Massnahmen zu verzichten. Auch in anderen europäischen Ländern folgen die Lockerungen einander. Hier ist ein kleines Update.

Was ist ein Covid-Zertifikat?

Das COVID-Zertifikat ist ein Nachweis, dass Sie gegen COVID-19 geimpft sind, von einer Covid-Infektion geheilt sind (maximal 6 Monate) mit einem positiven PCR-Test als Nachweis oder nach einem negativen Test über eine offizielle Teststelle. Letzterer gilt in der Schweiz als Schnelltest (Antigentest) für maximal 24 Stunden und als PCR-Test für maximal 48 Stunden. Es wird erwartet, dass kurzfristig zwischen einem 2G- oder 3G-Zertifikat unterschieden wird.

  • 2G: Sie müssen von einer früheren Covid-19-Infektion geheilt oder geimpft sein
  • 3G: Sie müssen geimpft, geheilt oder getestet sein.
  • 2G+:  Diese Variante bedeutet, dass Sie geheilt oder geimpft und negativ getestet sind (Antigentest von max. 24 Stunden alt)

Ich möchte oder kann nicht geimpft werden. Kann ich noch mit euch reisen?

Seit dem 17. Februar 2022 ist dies für Reisen in der Schweiz nicht mehr zwingend erforderlich.

In Frankreich ist dies vorerst Pflicht. Dies bedeutet, dass wir für Reisen von unserem Bekker Chalet im französisch-schweizerischen Grenzgebiet vorerst eine 2G-Richtlinie anwenden müssen, da wir sonst in Chamonix nicht Ski fahren können (außer für Touren). Eine Ausnahme bilden private Arrangements, denn dann passen wir das Programm an die Gruppe an.

Auch für die Ski- & Segelreisen (Norwegen, Spitzbergen) ist ein Covid-Zertifikat (2G) erforderlich.

Was benötige ich, um in die Schweiz einreisen zu können?

Ob und unter welchen Bedingungen Sie in die Schweiz einreisen können, können Sie mit dem Travel Check des Bundesamtes für Gesundheit prüfen.

Derzeit gibt (ab 17. Februar 2022) es praktisch keine Reisebeschränkungen mehr.

Die aktuell geltenden Einschränkungen und Auflagen bezüglich COVID-19 QR-Codes, Impfungen, sonstige Vorsichtsmassnahmen und Gesichtsmaskenpflicht können Sie hier nachlesen.

Deckt die Reise- und Annulierungsversicherung die mit Corona verbundenen Kosten ab?

Eine Reiseversicherung mit Deckung für die gebuchte Aktivität (Off-Piste-Skifahren, Skisafari, Klettern, Mountainbiken usw.) ist immer obligatorisch. Dies ist und bleibt unverändert. Erfahren Sie hier mehr über Reise- und Stornoversicherungen.

Wir haben immer dringend eine Stornoversicherung empfohlen, aber jetzt noch mehr. Auch ohne Corona muss man für eine aktive Reise, einen Aufstieg oder eine Expedition in guter Verfassung sein, und manchmal reicht eine schlimme Erkältung aus, um abzusagen. Während der Corona-Krise sind wir jedoch auch gezwungen, Sie abzulehnen, wenn Sie mit einer Erkältung zu uns kommen (ohne einen kürzlich durchgeführten negativen Corona-Test).

Die meisten laufenden Reise- und Stornoversicherungen decken nicht die mit Corona verbundenen Kosten ab, höchstens eine Stornierung, wenn Sie selbst von Corona getroffen wurden (und daher krank sind - ein positiver Test ohne Beschwerde ist dies nicht ist oft nicht ausreichend).

Gemäss dem von der Schweizer Regierung auferlegten Corona-Protokoll sind wir gezwungen, Sie abzulehnen, wenn Sie Beschwerden im Zusammenhang mit Corona haben (Husten, Fieber, Geschmacks- und / oder Geruchsverlust, Atemprobleme), sofern Sie kürzlich eine haben (maximal 48 Stunden) kann einen negativen Corona-Test einreichen. Sie können diese Versicherung selber oder von unserer Organisation abschliessen lassen

 

Was tun Sie, wenn das Land, in dem ich lebe, oder das Land meines Reiseziels mit Eindämmung oder Reisebeschränkungen zu tun hat?
Dies kann nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden und wir als Reiseveranstalter und Sie als Gast müssen eine Vereinbarung treffen. Sie können sich vorstellen, dass dies auch für uns als Reiseveranstalter ungewisse Zeiten sind und wir lieber nichts anderes tun, als alle geplanten Reisen zu unternehmen. Leider ist das manchmal einfach nicht möglich. Selbst die beste Versicherung deckt diese Art von Kosten nicht ab, daher müssen wir gemeinsam eine Lösung finden.

Wir buchen Sie lieber zu einem späteren Zeitpunkt. Für alle ab dem 1. August 2020 gebuchten Reisen können Sie im Falle einer Stornierung aufgrund von Reisebeschränkungen im Zielland den bezahlten Reisebetrag bei uns geltend machen. Wenn in dem Land, in dem Sie leben, eine negative Reisehinweis- oder Quarantäneanforderung besteht, wird die Behandlung besprochen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie unverbindlich eine neue Reservierung vornehmen oder Geld für eine zukünftige Reise hinterlassen können. In einigen Fällen können wir auch Geld zurückerstatten (zum Beispiel, wenn die gesamte Reise nicht gehen kann, weil niemand kommen kann). Bei privaten Vereinbarungen werden die bereits angefallenen Organisationskosten von uns in Rechnung gestellt.

In dieser Hinsicht ist es nicht anders, als wenn wir beispielsweise aufgrund von Schneemangel gezwungen sind, eine Reise abzusagen.

Für organisierte Reisen mit Dritten (z. B. Heliskiing-Reisen in der Türkei, Island und Schweden) oder Ski- und Segeltouren, für die wir mit einer externen Reederei zusammenarbeiten, gelten deren Stornierungsbedingungen. Dies gilt auch für Reisen, die von anderen Unterkünften als Chalet Bekker aus stattfinden und für die wir nur im Falle einer Sperrung in dem Land, in dem sich das Hotel befindet, Zimmer stornieren können. Ein negativer Reisehinweis aus dem Land, in dem Sie leben, ist kein Grund zu stornieren (es ist schliesslich ein Ratschlag).

Bitte beachten Sie: Leider können wir die bereits für die Reise- und Stornoversicherung gezahlte Prämie nicht erstatten. Sie können eine vergleichbare Reise zu einem anderen Datum kostenlos buchen und die Versicherung wird dann auf das neue Datum übertragen. Die Versicherungssumme kann jedoch nicht angepasst werden.

 

 

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